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Ankaufsunternehmen bieten einen schnellen Verkauf zu einem festen Preis. Ob der Preis passt, zeigt der Vergleich mit dem Verkehrswert und den Kosten des Wartens. Und der Vertragsentwurf soll Ihnen im Regelfall zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen.
So lange soll der Vertragsentwurf im Regelfall vor dem Notartermin bei Ihnen sein, wenn Sie als Privatperson an ein Unternehmen verkaufen
§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG – bei Verbraucherverträgen
Die Lage
Ein Ankaufsunternehmen bietet einen festen Preis und einen schnellen Termin. Das kann passen, wenn Tempo wichtiger ist als der letzte Euro. Prüfen sollten Sie es trotzdem wie jedes Angebot: gegen den Verkehrswert, gegen die Kosten des Wartens und mit einem Vertragsentwurf, den Sie in Ruhe lesen. Verkaufen Sie als Privatperson an ein Unternehmen, sieht das Beurkundungsgesetz dafür im Regelfall zwei Wochen vor.
In dieser Reihenfolge
Ein Angebot ohne eigenen Vergleichswert lässt sich nicht beurteilen. Lassen Sie den Wert ermitteln, bevor Sie verhandeln.
Ein niedrigerer Preis kann sich lohnen, wenn jeder Monat bis zu einem anderen Verkauf Zinsen, Grundsteuer und Versicherung kostet. Rechnen Sie beides nebeneinander.
Haltekosten-Rechner öffnenSteht der Preis unter Vorbehalt, etwa einer Besichtigung durch einen Gutachter oder der Finanzierung? Ein Festpreis mit Vorbehalten ist noch kein Festpreis.
Bestehen Sie auf dem Entwurf vor dem Termin. Wird die Zwei-Wochen-Frist unterschritten, soll der Notar die Gründe in der Niederschrift angeben (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
Häufig übersehen
Auch ein schriftliches Angebot eines Ankäufers verpflichtet Sie nicht, solange nichts beurkundet ist (§ 311b Abs. 1 BGB).
Kauft ein Unternehmen nur einen Anteil, bleiben Sie Miteigentümer und zahlen für den verkauften Anteil laufend ein Nutzungsentgelt. Rechnen Sie das über die Jahre gegen einen Komplettverkauf.
Sie ändert nichts daran, dass Sie erst beim Notar gebunden sind. Eine gute Entscheidung braucht den Vergleich.
Verwandte Situationen
Marktwert — Maßstab ist der Verkehrswert: der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
AnsehenVormerkung — Nach ihrer Eintragung ist eine spätere Verfügung über das Grundstück unwirksam, soweit sie den Anspruch des Käufers vereiteln oder beeinträchtigen würde
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.